Aufgrund der aktuellen Witterung weist die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinde darauf hin, dass Grundstückseigentümer dazu verpflichtet sind, Gehwege vor ihren Grundstücken bei Schneefall und Glätte unverzüglich zu räumen und zu streuen.
Schnee und Glätte, die zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr auftreten, sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Fallen Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr an, müssen diese werktags bis 7.00 Uhr sowie sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages entfernt werden.
Räumpflichthinweise der Verbandsgemeinde